12/22
Schluss und Erfolg mit OZG am 31.12.2022? Fahrplan und e-Zugang für alle ca. 8.000 Einzelleistungen der Öffentlichen Verwaltung erfüllt!?
Das war der Durchschlag des Gordischen Knotens in 2017, als der Bundestag gesetzlich gem. Onlinezugangsgesetz (OZG) mutig festlegte und besiegelte, dass bis 31.12.2022 - alle (!) - mittlerweile eruierte fast 8.000 Einzelleistungen der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland – egal von welcher Behörde und wem gegenüber – online zugänglich gemacht werden müssen! 5 Jahre sind seitdem vergangen und was ist das konkrete Ergebnis des hehren Zieles am Ende des gesetzten Zeitraumes, freundlich formuliert: Ernüchterung! Und - noch zur erwarten: Schuldzuweisungen? Ausreden? Neue Festlegungen? OZG 2.0?
Unmittelbar nach der CeBIT 2013 und der dortigen Präsentation der „Industrie 4.0“ hat IVM² die für den Standort Deutschland und unseren Wohlstand unverzichtbar notwendige Parallelinitiative „Verwaltung 4.0“ formuliert und definiert. Ca. 3 Jahren weiter hatte sich der Begriff deutschlandweit etabliert, ohne dass der dann attestierten Notwendigkeit konkrete und organisatorisch wirksame Schritte für die Verwaltungspraxis im Föderalen Staat gefolgt wären. IT Planungsrat, Bund und Länder sind das bislang weitgehend schuldig geblieben.
Auf dem Behörden Spiegel Kongress „e-NRW 2015“ hat IVM² „die „Mentale Transformation im digitalen Zeitalter“ formuliert und damit neue Anstöße zur Verwaltungsdigitalisierung gegeben. Als dann in 2017 das OZG vom Bundestag verabschiedet wurde, traf es auf weitgehend operational nicht vorbereitete staatliche Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen.
Seit dem sind 5 Jahre vergangen, in denen viel Steuergeld verbraucht und - mit Blick auf die überschaubaren Ergebnisse - weitestgehend „in den Sand gesetzt wurde“. Wenn am Ende des gesetzlichen Zeitraumes z. B. bei der Reform und Ausweitung des Wohngeldes im Gesetzgebungsverfahren immer noch kein „Digitalcheck“ mit Blick auf dessen kommunale Durchführung stattfindet, ist das - trotz allen Drucks aufgrund der internationalen und nationalen Herausforderungen, denen wir alle ausgesetzt sind - eben mehr als ernüchternd…
Die Hoffnung stirbt - wie bekannt - immer zuletzt. So wird man sehen, wo wir am Ende des nächsten - hoffentlich gesetzlich erneut konkret und fixierten Zeitraumes - vielleicht in einem OZG 2.0, in der Verwaltung 4.0 in Bundesländern und Kommunen stehen, vielleicht auch auf dieser Erkenntnis: https://www.ivmhoch2.de/verwaltung-4-0/ .
Dass es mit ziel- und praxisorientiertem Engagement auch in durchaus vorhandenen „Digitalen Leuchttürmen“ (4.0) gut und erfolgreich gehen kann, zeigt u.a. der bundesweit singuläre OZG Kompass im Kommunalen Rechenzentrum Minden/Ravensberg Lippe, krz Lemgo - nachzulesen in der Meldung 09/22 und auch hier:
https://www.krz.de/index.php?object=tx|2669.73&ModID=255&FID=2669.2047.1
11/22
Der Behörden Spiegel Kongress „e-nrw“ am 03.11.2022: Nach dem Start der neuen Landesregierung im Juni 2022 neuer digitaler NRW Markierungspunkt in Präsenz in Neuss?
Nach zweimaligem virtuellem Kongressformat in 2020 und 2021 wird „e-nrw“ in diesem Jahr erstmalig wieder im Präsenzformat in der Stadthalle/Dorint Hotel in Neuss
stattfinden. Auch ein Wechsel in der Leitung des Kongresses hat stattgefunden: Nach 10 Jahren Kongressleitung von Wilfried Kruse für IVM² leiten und moderieren den Behörden Spiegel Kongress nun
Clarisse Schröder, Leiterin des KDN Competence Center Digitalisierung, CCD, und Martin Lehrer, ehem. Leiter Öffentlichkeitsarbeit, Städte- und Gemeindebund NRW.
Der Kongress bietet auch in diesem Jahr und unter neuer Leitung ein dichtes und hochinformatives Programm mit hochrangigen Referentinnen und Referenten. Insgesamt werden – wie zu früheren Zeiten - ca. 60 Vorträge angeboten. Im Hauptprogramm stehen die E-Government-Themen der Verwaltung 4.0 mit ihren Bezügen zur Wirtschaft, die vielfältigen Aspekte der IT-Sicherheit und des Datenschutzes der Zukunft und die IT-Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen auf der Agenda.
Dass der Kongress in diesen unsicheren Zeiten stattfindet, schlägt sich auch im Titel nieder:
„Krisen – Hemmschuh oder Katalysatorfür die Digitalisierung in NRW?“
Die neue NRW Digitalministerin Ina Scharrenbach sowie der NRW CIO Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke, der ca. 3 Monate nach der Regierungsbildung nun in das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung – MHKPD NRW gewechselt ist, werden ihre Leitgedanken zu Beginn des Kongresses darlegen. In den 14 Fachforen werden die aktuellen Themen der Digitalisierung vor allem in den Kommunen thematisiert, beginnend mit der Umsetzung des OZG bis hin zur Vergabeberatung.
Das anspruchsvolle und immer noch aktuelle Leitbild der Verwaltung 4.0 wurde vor 7 Jahren auf „e-nrw 2015“ von Wilfried Kruse, seinerzeitiger Fachlicher Leiter des Kongresses geprägt:
Es geht um die „MENTALE Transformation im Digitalen Zeitalter“, man wird sehen, inwieweit auf „e-nrw 2022“ dazu neue Impulse entstehen…
Hier geht es zum Kongress:
www.e-nrw.info
https://www.e-nrw.info/programm/
10/22
Die besonderen Servicepflichten der Kommunen nach § 22 Gemeindeordnung NRW: Wie und wann aus der Funktionalreform der 1970er Jahre ins Digitale Zeitalter übersetzen?
Die Serviceorientierung und die erweiterte Aufgabenstellung der Kommunen, insbesondere im kreisangehörigen Bereich in NRW mit ihren nach der letzten Gebietsreform größeren und leistungsfähigeren Städten und Gemeinden haben nicht nur dazu geführt, dass mit dem 1. Funktionalreformgesetz aus dem Jahre 1978 qualifizierte Kreisaufgaben auf die neu geschaffenen Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte (§ 4 GO NRW) übertragen wurden. Es wurde auch der § 22 neu gefasst und ist im Gesetzeswortlaut bis heute unverändert gültig:
"§ 22 Pflichten der Gemeinden gegenüber ihren Einwohnern
(1) Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Einwohnern bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren
Durchführung eine andere Behörde zuständig ist. Zur Rechtsberatung sind die Gemeinden nicht verpflichtet.
(2) Die Gemeinden haben Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die ihnen von
anderen Behörden überlassen werden, bereitzuhalten.
(3) Soweit Anträge beim Kreis oder bei der Bezirksregierung einzureichen sind, haben die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten. Die Einreichung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei der zuständigen Behörde, soweit Bundesrecht nicht entgegensteht. Durch Rechtsverordnung des für Kommunales zuständigen Ministeriums können Anträge, die bei anderen Behörden zu stellen sind, in diese Regelung einbezogen werden.“
Im jetzt anstehenden Digitalen Zeitalter hat man sich offenbar noch nicht mit dieser, aus der analogen und papierhaltigen Zeit bestehenden und unveränderten gesetzlichen Verpflichtung und ihren Konsequenzen, insbesondere aus dem Absatz 3 befasst:
Was folgt daraus für die Digitalisierung der Kommunalen Selbstverwaltung und ihrer vor Ort vorgesehenen, besonderen Serviceverpflichtung? Zusätzliche Pflichten, digitale Antragsentgegennahme und Bedeutung über die eigenen OZG Zuständigkeiten der Stadt/Gemeinde hinaus z.B auch für die tatsächlich zuständigen höheren/anderen Ebenen und Behörden? Tatsächliche und rechtliche Fragen aus der Eingangsfiktion? Digitale Transformation der Pflichten, wie und wann?
Höchste Zeit, diese Fragen auf die Agenda zu heben, besonders gefordert ist dazu sicher das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung – MHKPD NRW, denn
dort ressortiert neben der Digitalisierung auch die Gemeindeordnung und vielleicht auch bald der NRW Landes CIO.
Hier geht´s zur GO NRW und zum Ministerium:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=0&bes_id=6784&aufgehoben=N&anw_nr=2
09/22
Die OZG Frist läuft: Noch 4 Monate bis zum 31.12.2022…
Mit dem OZG-Kompass geht das krz Lemgo seit fast 3 Jahren einen beispielhaften Weg für seine 40 Verbandskommunen! Während Bund und Länder nach Inkrafttreten des OZG im August 2017 fast 3 Jahre benötigten, um Ordnung, Struktur, Vorgehensweise, Zuständigkeiten von IT-Planungsrat, Fitko, CIOs auf Länderebene pp. auf einen Weg zu bringen, hat die Verbandsfamilie im Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe, im „krz Lemgo“, seit 2018 „Nägel mit Köpfen“ gemacht und steht mit seiner Eigenentwicklung, dem OZG-Kompass für beste und landes- vielleicht sogar bundesweit singulär vorzeigbare OZG-Ergebnisse am Jahresende.
Die Verbandskommunen - als gesetzlich nach OZG-Verpflichtete - nicht allein zu lassen, sondern zu helfen und zu beraten, war 2018 der Anlass für das krz Lemgo, u.a. eine Facharbeitsgruppe OZG und später mit besonderem Bezug zu den unternehmensbezogenen Leistungen (G2B) eine Facharbeitsgruppe G2B mit aktiver Einbindung der kommunalen Wirtschaftsförderungen einzurichten. Beide FAGs haben sich in den zurückliegenden Jahren in beispielhafter Detailarbeit um mögliche Onlinezugänge gem. OZG und mehr gekümmert:
Mit hohem Engagement der Kollegen:innen aus den Verbandskommunen und mit Unterstützung seitens IVM², dessen Inhaber auch noch auf eigene persönliche Arbeit und Expertise aus der Kommunalen Funktionalreform der zurückliegenden Jahrzehnte zurückgreifen konnten, wurden alle (!) z.Zt. ca. 7.500 OZG Einzelleistungen im Detail auf Kommunalrelevanz geprüft und in das gestufte Aufgabenmodell nach § 4 der Gemeindeordnung NRW – Zuständigkeiten aller Gemeinden oder/und im Rahmen der Kommunalen Funktionalreform seinerzeit übertragenen Kreisaufgaben auf Mittlere und Große kreisangehörige Städte klassifiziert und zugeordnet: Die inhaltliche Basis für den jetzt vorliegenden OZG-Kompass und seine weitreichenden Funktionalitäten zur OZG-Umsetzung.
Und das bietet der OZG-Kompass des krz Lemgo u.a. aktuell:
Differenzierung der ca. 2.500 kommunalrelevanten Leistungen mit
- Bürgerbezug – G2C
- Unternehmensbezug - G2B
- Mischleistungen - G2B/C
Eine Vielzahl von Formularen/ -assistenten ist mittlerweile durch zahlreiche kommunale Experten:innen vor Ort im Detail geprüft und qualitätsgesichert im OZG-Kompass eingestellt und für alle beteiligten Kommunen abrufbar – ebenso wie die im Verbandsgebiet, aber auch darüber hinaus, z.B. mit der Datenbank des KDN, den Ergebnissen der NRW Modellkommunen, vorhandenen EfA-Leistungen von Bund und Ländern sowie aus den Fachportalen des Landes (z.B. Wirtschaftsserviceportal NRW) – verknüpft und abgeglichen.
Differenzierung zwischen verschiedenen Leistungserbringungen
- Meldeleistung
- Formularleistung/-Eignung
- Leistungsbündel im OZG Katalog.
Für die kommunal Nutzenden bietet der OZG-Kompass Informationen im Weiteren zu
- zuständigen Organisationseinheiten
- eigenem OZG Umsetzungsstand.
Ebenso unbegrenzt viele Zugänge vor Ort für kommunale OZG-Administratoren
- Kommunen können selbständig weitere Nutzende durch Eingabe der E-Mail-Adresse mit Zugriffsrechten hinzufügen.
Den Live-Status des eigenen OZG Umsetzungsstandes
- Identifikation der Umsetzungslücken
- mögliche Produkteingabe und -Pflege sowie -Übernahmen
- eine direkte Feedback Möglichkeit aus dem System, welches Produkt z.B. wie viele noch offene Einzelleistungen umsetzt und noch viele Funktionen mehr.
Kein Wunder, dass das Interesse von Kommunen auch außerhalb des krz Verbandsgebietes stetig wächst: Das Rad muss nicht überall neu erfunden werden und eine so gründlich recherchierte, kategorisierte, qualitätsgesicherte und an den Bedürfnissen der kommunalen Praxis aufgebauten und aktuell zur Verfügung stehenden OZG Realisierungsplattform findet sich bundesweit wohl sonst nirgends…
Hier geht´s zu einem Überblick und zu den Ansprechpartnern in Sachen OZG-Kompass im krz Lemgo:
https://www.krz.de/index.php?object=tx|2669.50&ModID=9&FID=661.333.1
https://www.krz.de/index.php?object=tx|2669.73&ModID=255&FID=2669.2047.1
https://www.krz.de/index.php?object=tx|2669.73&ModID=255&FID=2669.2077.1
08/22
Quo Vadis Digitalisierung NRW? Quo Vadis NRW Verwaltung 4.0? Teilt die neue Landesregierung die Steuerung dazu auf? Den CIO von der neuen Zuständigkeit zu trennen überrascht!
Die Landtagswahl im Mai hat bekanntlich die neue „Schwarz-Grüne Landesregierung“ ins Amt gebracht. In den jetzt zurückliegenden Monaten danach beschäftigt sie sich mit der Eigenorganisation, insbesondere der neu besetzten Ministerien, erste Organisationspläne sind im Netz aufrufbar, andere noch nicht. Der Zuschnitt und die Aufteilung der Digitalisierung auf verschiedene Ressorts macht die notwendigen Digitalisierungsaktivitäten NRW weit möglicherweise für die Zukunft komplizierter und unübersichtlicher, sie könnten dem „Zuständigkeitsgerangel“ der unterschiedlichen Ministerien ausgeliefert sein.
Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung hatte die Digitalisierung für Land, Kommunen, Bürger*innen und Unternehmen im Ministerium von Professor Dr. Andreas Pinkwart zentriert: Sein Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Digitalisierung und Innovation - MWIDE - hat viele neue Impulse für die Digitalisierung in NRW, für einen innovatives e-Government, für die Digitalisierung insbesondere mit dem notwendigen Blick auf die e-Services der Öffentlichen Verwaltung für die Unternehmen als Power-User in Land und Kommunen gelegt.
Aus dem MWIDE ist nun unter grüner Leitung ein MWIKE – Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie geworden. Die neue Landesregierung schmückt dagegen aktuell ein anderes Ministerium mit der „Digitalisierung“:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung – MHKPD - soll nun offenbar federführend die Digitalisierung in NRW mit all ihren vielen Aspekten voranbringen – doch: Der interessierte Beobachter staunt beim Blick auf´s Detail! Der NRW CIO, in der Vergangenheit der zentrale Motor des „Digitalen“ steckt – ausweislich des jüngsten Organisationsplanes der MWIKE noch dort im großen Haus, neben vielen anderen Aufgaben…
Nur über die Notwendigkeit von Digitalisierung ca. 60 Mal im Koalitionsvertrag zu schreiben ist noch nicht die gesamtkonzeptionelle digitale Zukunftslösung, die NRW und seine Kommunen und Kommunalen IT Dienstleister gemeinsam für ihre „Kunden“ brauchen! Weitere Organisation, Steuerung, Inhalte und Ergebnisse zum Thema auf NRW Ebene zu beobachten, bleibt spannend.
Hier geht´s zum Organisationsplan des MWIKE –
https://www.wirtschaft.nrw/organisation
Das MHKPD ist hier zu erreichen:
https://www.mhkbd.nrw/ministerium/organisation
07/22
Seit Gründung des Instituts im April 2012: Beate van Kempen steht IVM² mit Rat und Tat zur Seite – und: sie begeistert auch mit engagiertem „Digitalen Input“ anderwärts!
Schon seit dem „Virtuellen Mittelstandsbüro“ der Landeshauptstadt Düsseldorf mit seinen medienbruchfreien e-Services in 2008 (!) und nachfolgend in der ITK Rheinland gibt es die fruchtbare Zusammenarbeit der Institutsgründer mit der hoch engagierten, mutigen und ideenreichen Vorkämpferin der Digitalen Verwaltung 4.0, Beate van Kempen. Mit ihren vielen Talenten gibt sie in den unterschiedlichsten Projekten und Orten Input und Anregungen für die „Mentale Transformation“ im Digitalzeitalter, in den Köpfen, auf den Schreibtischen, in Technik, Organisation und modernen Arbeitsweisen.
Für den Behörden Spiegel hat sie u.a. 10 lange Jahre den von IVM² geplanten und geleiteten Kongress „e-nrw“ maßgeblich unterstützt und mitgestaltet, mit ihren Ideen zu vielen Themen und mit ihrer Moderation auf den Kongressen, für die sie viel Anerkennung erfahren hat. Es gibt wenige Kollegen*innen in den Verwaltungen, die so engagiert und mit „tagesfrischen Ideen, Mut zur Veränderung und Perspektiven“ die Verwaltung 4.0 in ihren gesamtkonzeptionellen Zusammenhängen und Potenzialen mitgeprägt haben.
Als Kolumnistin in der monatlichen Printausgabe des Behörden Spiegel glänzt sie zu aktuellen, digitalen Themen, die für Arbeitsweisen, Motivation von Führungskräften und Mitarbeiter*innen von zentraler Bedeutung sind und die sie in ihrem Hauptberuf täglich auch lebt.
Ihre jüngste Auszeichnung hat sie von der Universität Koblenz-Landau erhalten:
Sie hat so erfolgreich am eGov-Campus Kurs „Interoperabilität und Standardisierung im E-Government“ teilgenommen; ihre Abgabe zählte zu den besten Einreichungen! Daraus ist das Angebot der Universität Koblenz-Landau erwachsen, ihren Beitrag im Rahmen der „Best-Of-Galerie“ zu veröffentlichen. Damit ist ihr Beitrag nicht nur von Teilnehmern des Assessments abrufbar, sondern wird für alle an den Digitalen Themen Interessierte öffentlich zur Verfügung stehen – Châpeau!
06/22
Noch 7 Monate bis zur OZG Erfüllungsfrist am 31.12.2022 – Die Messlatte wird voraussichtlich gerissen und was kommt dann in den Folgejahren auf dem Weg der Verwaltung 4.0?
Auf dem Behörden Spiegel Kongress Anfang Mai hat der Bundes-Cio Dr. Markus Richter selbstkritisch Stellung bezogen: “So richtig zufrieden können wir nicht sein”, sagte er bei der Eröffnung des Digitalen Staates in Berlin, nach den Corona Jahren wiederum im Präsenzformat. Auf den aus seiner Sicht bereits erzielten Erfolgen bei der Verwaltungsdigitalisierung dürfe man sich nicht ausruhen, denn der zu gehende Weg sei noch sehr weit… Man könne nicht sagen, dass der Staat den stark gestiegenen digitalen Erwartungshaltungen der Bürgerinnen und Unternehmen an die Verwaltung gerecht geworden sei, so Richter.
Dass sich 5 Jahre nach Verabschiedung des OZG nichts wirklich Überzeugendes für die Digitalisierung der Services in der Verwaltung 4.0 bundesweit getan hat, ist mehr als bedauerlich. Die „Schockstarre“ in der viele Verantwortliche in Bund und Länder nach dem OZG Bundestagsbeschluss im August 2017 erkennbar mindestens 2 Jahre verbracht haben, rächt sich jetzt, die Digitalisierung in der föderalen Verwaltung ist immer noch notleidend – trotz zahlreicher Akteure, die sich Tag für Tag dafür engagieren sich aber an den viel zu unterschiedlichen Zielvorstellungen, fehlenden Standards und der Heterogenität der staatlichen und Kommunalen IT Landschaft und ihrer Dienstleister noch immer „die Zähne ausbeißen“.
Nun geistert – als Ablenkung? - eine neue Chimäre durch die digitalen Verwaltungsszene: NRW CIO Meyer-Falcke hat in seiner Grußadresse zum 50-jährigen Bestehen des krz Lemgo am 18.05. ein OAG, ein „Online Ausführungsgesetz“ ins Spiel gebracht, mit dem offenbar die digitale Komplettverarbeitung in den Verwaltungen nach dem Onlinezugang befördert – oder vorgeschrieben? – werden soll. Ein Unterfangen, das die Kommunale Szene, insbesondere die Kommunalen Spitzenverbände auf den Plan rufen dürfte, die sich mit dem Blick auf das verfassungsrechtlich verbriefte Selbstverwaltungsrecht schon beim Erlass des OZG „nur mühsam vom Klageweg“ haben abhalten lassen…
Staatlich verordnete Binnenorganisation auf „Digitaler Strecke“ dürfte mit dem Blick auf Art. 28 des Grundgesetzes keine Chance haben. Und solange noch nicht einmal wirklich die sogenannten „EfA Leistungen“ ausrollbar funktionieren und in ihren organisatorischen und finanziellen, dauerhaften Konsequenzen für die Übernehmenden ehrlich und transparent kommuniziert werden, werden wir nicht wirklich für Bürger und Bürgerinnen und vor allen Dingen in den digitalen Services an den Standorten für die Unternehmen weiter kommen.
05/22
Das krz Lemgo wird im Mai 2022 nach langem und erfolgreichem Verbandsweg mit seinen 40 Mitgliedskommunen 50 Jahre - und: IVM² freut sich, aktuell den Weg zu begleiten!
Nach Betriebsstart im Jahre 1972 kann das Krz Lemgo in diesem Jahr sein 50. Bestehen feiern. Mit einem Festakt und einer Hausmesse/einem Forum zum aktuellen Stand der Digitalisierung im krz, seinen Produkten und neuen Services für seine Mitgliedskommunen wird der Monat Mai 2022 ein neuer wichtiger Meilenstein in der weiteren Entwicklung des kommunalen Rechenzentrums sein.
Schon vor Inkrafttreten des OZG im August 2017 hatte das krz Lemgo in weiser Voraussicht zukünftig anstehender kommunaler Digitalisierung die „Arbeitsgruppe AG E-Government“ ins Leben gerufen. Mit dem OZG ergab sich seit Ende 2017 dann für ihre Arbeit der „Digitalisierungsturbo“, der das krz Lemgo vom traditionellen Rechenzentrum in eine neue Ära des Beraters, Impulsgebers und Digitalbegleiters seiner Verbandskommunen geführt hat.
Mit der in 2018 erarbeiteten gemeinsamen Digitalisierungsstrategie im Sinne der Digitalvision 2025, mit der Gründung der Facharbeitsgruppen zum OZG, zu Prozesskompetenzen, zum Wissensmanagement, zu den Unternehmensdienstleistungen (G2B) und weiteren Projekten, wie dem NRW-weit einzigartigen OZG Kompass, ist derzeit im Verbandsgebiet ein Stand erreicht worden, in dem nun auch in 10 Verbandskommunen individuelle und gesamtkonzeptionelle Digitalisierungsstrategien für die nächsten ca. 7 Jahre zur Umsetzung erarbeitet worden sind.
Die Richtung weisende Produktpalette, die im krz dazu - auch mit Begleitung durch IVM² - entwickelt worden ist lässt sich in ihrem gesamtkonzeptionellen Rahmen so verdeutlichen:
04/22
„OZG 2.0“ nach OZG-Jahr 2022? Bund, Länder, Kommunale Spitzenverbände diskutieren dazu aktuell – das krz Lemgo ist schon auf dem Weg – IVM² unterstützt und berät hier
Dass der reine Onlinezugang zur öffentlichen Verwaltung, insbesondere in den Kommunen für Bürger*innen – und vor allem für die Unternehmen als Poweruser - nicht „der Weisheit letzter Schluss“ sein konnte, dämmerte ja bereits Vielen, die sich schon lange Jahre mit den Themen um die Digitalisierung der Verwaltung (4.0) befassen. Die Forderung nach einem „OZG 2.0“ wird daher lauter, hoffentlich nicht nur in der Erwartung, dass neue Förderprogramme (2.0) in Sachen OZG aufgelegt werden, weil die bisherigen nun ausgeschöpft scheinen – bei der Praxis kommt von praktischen Lösungen einfach noch zu wenig an.
Dass über die theoretischen Forderungen nach durchgängiger Binnendigitalisierung vom Eingang über die medienbruchfreie Verarbeitung und Ausgabe von Bescheiden pp. auch schon jetzt konkrete Wege beschritten werden können, zeigt das krz Lemgo mit rund 10 seiner Verbandskommunen:
In jeweils ca. 6 bis 8 Monaten werden/wurden gesamtkonzeptionelle Digitalisierungsstrategien individuell gemeinsam mit den Kommunen - auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten - erarbeitet. Sie sollen nach Verabschiedung in den Kommunen dann in einem rund 7-jährigen Zeitraum konsequent und mittels konkret gebildeter sog. „Digitalisierungsbündel“, in Halbjahresschritten und qualifizierter jeweiliger Vorbereitung u.a. mittels der seit ca. 2 Jahren dort schon im Einsatz befindlicher DigiChecks umgesetzt werden.
Ziel ist am Ende der Zeiträume die vollständige technische (und „mentale“) Umsetzung der Binnendigitalisierung, sozusagen in diesem Sinne auch ein „OZG 2.0“. Das krz Lemgo begleitet seine Kommunen dabei auch in diesen Zeiträumen als konsequent selbst weiter entwickelter Berater – über die Technikrealisierung hinaus.
Integrierter Bestandteil der konkreten Digitalisierungsstrategie ist nicht nur der für die Umsetzungsjahre erarbeitete Zeitstrahl, sondern auch weitere Empfehlungen zu finanziellen und personellen Ressourcen sowie zu organisatorischen Fragestellungen. Gleiches gilt für die vielschichtigen Fragen, wie im Sinne transparenter, frühzeitiger und wertschätzender Kommunikation und Transformation die Mitarbeiter*innen und die Führungskräfte auf dem Modernisierungsweg mitgenommen werden können.
Empfehlungen zu nachhaltig dazu aufgebautem und notwendigen Wissensmanagement, seinen Grundlagen und Strukturen komplettieren die Arbeit in den Projektgruppen und im vom krz formulierten Abschlussbericht der einzelnen Projekte.
IVM² freut sich, bei dieser ambitionierten und praxisnahen Digitalisierung der Kommunalen Verwaltung 4.0 dabei zu sein.
Konkrete Beispiele dazu finden Sie hier:
Individuelle Digitalisierungsstrategien - Seite des krz
Hille auf dem Weg zur digitalen Kommune - Seite des krz
03/2022
Am 31. März 2022 blickt IVM² auf exakt 10 Jahre engagierte und digital/innovative Arbeit zurück: Ideen und Impulse mit bundesweiter Resonanz gesetzt!
Nukleus des nun 10-jährigen IVM² Engagements u.a. zur Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung, vor allem in den Kommunen, war die nach der CeBIT 2013 kreierte und in den Printausgaben des Behörden Spiegel von April und Mai 2013 dokumentierte und beschriebene Verwaltung 4.0! Es war nachweislich die erste Publikation, in der diese gesamtkonzeptionelle Idee als Projekt der Digitalen Zukunft mit ihren 6 Perspektiven und 27 Komponenten für den Öffentlichen Sektor in Deutschland benannt und ausgearbeitet wurde:
Die vom IVM² Institut dazu weiter erarbeitete Diskursanalyse aus der Folgezeit 2013/14
„Industrie 4.0“ braucht „Verwaltung 4.0“:
Notwendig ist eine „Cross-Border-Alliance“ der beiden Initiativen!
war ebenfalls die erste detaillierte Betrachtung der gegenseitigen Bezüge und Konditionen von „Industrie 4.0“ und „Verwaltung 4.0“, mit definierten 5 Zielbereichen. Sie hat insbesondere dazu beigetragen, dass die digitale Modernisierung der Verwaltung (auch) und ganz besonders die Belange von Unternehmen mit ihren Erwartungen und Bedarfen zu medienbruchfreien e-Services der Verwaltung (endlich) prioritär in den Fokus genommen hat!
Die Verwaltung 4.0 ist schließlich ein unverzichtbares Glied der Wertschöpfungskette am Standort Deutschland und muss (auch) unter dieser zentralen Prämisse ihren Weg in das „4.0 Zeitalter“ gehen.
Unter dem ebenfalls entwickelten Rubrum hat IVM² auch dazu vielfache Beiträge geleistet:
In den kommenden Jahren steht die ebenfalls vom IVM² Institut kreierte „MENTALE Transformation im Digitalen Zeitalter“ auf der Tagesordnung, die vielen Köpfe in den Verwaltungen – seien sie führend oder mitarbeitend – für die vielschichtigen Veränderungen der Digitalisierung in z.T. jahrelang gewohnten Abläufen und Strukturen zu begeistern und mitzunehmen:
Menschenzentriertes Change Management heißt die Aufgabe:
02/22
Der 8. Zukunftskongress Bayern des Behörden Spiegel mit ehrgeizigem Ziel: „Oans, Zwo, Zack, OZG is!“ – IVM² nimmt wiederum daran teil - mit dem Blick auf den 31.12.2022!
Der aktuellen Pandemielage geschuldet, wird der Kongress am 17. Februar 2022 wiederum im Onlineformat stattfinden. Jetzt mit seinem Programm und seinen neuen Einzelformaten „auf bayerisch“ unverwechselbar geprägt – jenseits aller bayerischen Semantik vielleicht auch mit Potenzialen zur bundesweiten Übertragbarkeit in Sachen OZG Umsetzung, die es neugierig zu verfolgen gilt.
Es ist schon interessant, die Ankündigung der Themen und der Formate dem Programm zu entnehmen:
Ein „Thematischer Fassanstich der Schirmherrin des Kongresses“ durch die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, als Eröffnungsansprache tituliert, folgen u.a. „Pack ma’s – Schnelle inhaltliche „Frühschoppen“ mit 4 Thesen-Pitches, sowie „Pack ma’s Kommunen!“ und „Pack ma’s IT-Sicherheit!“. Und auch in
Bayern mit dem Blick auf den 31.12.2022:
„Es pressiert! Wie setzen wir das OZG best- und schnellstmöglich um?“ - Richtig laffa lassa! Wie optimieren wir die Workflows in der Verwaltung?“ – „A gscheide Digitalisierung! Wie machen wir Stadt und Land smart?“ – „Ja mei! Wie und wo setzen wir auf Künstliche Intelligenz?“ - Sakradi, Du bist scho a fescher Trojaner! Aber kennst unsern CISO?“
So lauten auf bayerisch einige der wieder hochrangig besetzten Fachforen. Und das Nachfolgende könnte sehr gut für andere Bundesländer und die bundesweite Kommunale Szene passen:
„Net ois doppet macha, vui is scho da! So bringen wir digitale Bürgerservices in die Fläche“.
IVM² hat bereits in 2015 auf dem NRW Kongress des Behörden Spiegels „e-nrw“ die MENTALE Transformation im Digitalen Zeitalter als den zentralen Leitansatz zur Bewältigung der Digitalisierung in der Öffentlichen Verwaltung „beschworen“ – jetzt auch (wiederum) Thema auf dem 8. Zukunftskongress:
„Basst scho! Wie gestalten wir Changemanagement in der digitalen Transformation?“.
Den Programmschlusspunkt bildet die Diskussion zu einem Bayern übergreifenden Thema:
„Hau die hera, samma mehra – Die (neue) Rolle von Kooperation und Kollaboration in der digitalen Transformation (Moderiertes Biertischgespräch unter Beteiligung der Teilnehmenden)“.
IVM² wird die Ergebnisse der Konferenz über Bayern hinaus in die eigenen Aktivitäten zur Unterstützung von Kommunen und Kommunalen IT Dienstleistern in Sachen Digitalisierung und Changemanagement – derzeit ein Schwerpunkt der Aktivitäten des Instituts - einbeziehen.
Hier geht´s zum Kongress:
https://www.zukunftskongress.bayern/
01/22
IVM² am Beginn des „OZG Jahres 2022“: Der Fokus auf die OZG Umsetzung, die Unternehmen als Poweruser der Verwaltung und die „Binnendigitalisierung“ der Kommunen!
Das „Jahr der Digitalen Wahrheit 2022“: Wie und wo gelingt die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aus dem Jahr 2017? Es geht ja „nur“ um den Onlinezugang zu (allen ca. 7.500) den Einzelleistungen der öffentlichen Verwaltung… Konsequent muss sich die Digitalisierung der öffentlichen Services gegenüber Bürger*innen – aber besonders gegenüber Unternehmen an den vielen Kommunalen Standorten nahtlos anschließen und ergeben, eben im Sinne durchgehender Digitalisierung mit sicheren und authentisierten e-Ergebnissen!
Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz Lemgo) und seine Verbandskommunen zeigen es als geschlossenes und gesamtkonzeptionelles Vorgehen auf, wie das gelingen kann:
U.a. mit dem zu Beginn 2020 gestarteten Angebot, der „DigiCheck@Kom“-Familie, sind bereits 3 „DigiChange@Kom“ Projekte im Sinne einer individualisieren
Digitalisierungsstrategie für die Verbandsmitglieder Oerlinghausen, Spenge und Hille den Bürgermeistern zur systematischen Umsetzung in den kommenden Jahren übergeben worden. In 5 weiteren
Verbandskommunen werden die Projektergebnisse bis zur Sommerpause übergeben (Hiddenhausen, Rödinghausen, Preußisch Oldendorf, Lügde und Löhne), weitere Interessenten stehen darüber hinaus
an.
Ziele sind u.a. die Mitarbeiter*innen motivierende Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen, deren systematische und praxisnahe Vorgehensweise in gemeinsam
erarbeiteten „Digitalisierungsbündeln“ sowie die technische Begleitung und Unterstützung durch das krz Lemgo.
Mit den Wirtschaftsförderungen im Verbandsgebiet des krz Lemgo steht die Umsetzung der prioritären e-Services für Unternehmen im beginnenden Jahr 2022 im besonderen
Fokus, die innovative Begleitung durch das krz dazu ist mit dem gemeinsamen Blick auf „Industrie 4.0“ und die „Verwaltung 4.0“ gerade im Cluster OWL dazu für NRW beispielhaft!
IVM² hat die Chance, die NRW weit beachtete Vorgehensweise im Verbandsgebiet des krz Lemgo zu begleiten und zu unterstützen.
Zum krz Lemgo und den laufenden Projekten geht es u.a. hier:
Individuelle Digitalisierungsstrategien
Hilfe auf dem Weg zu digitalen Kommune
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