04/23
Seit dem 01. April 2012, also seit exakt 11 Jahren, gibt es die Website des Instituts – www.ivmhoch2.de – sie ist in all den Jahren stark frequentiert - und die Nachfrage steigt aktuell weiter!
Nutzungs-Analysen der Website zeigen dazu eine konstante Aufruffrequenz von knapp 30.000 Sitzungen pro Jahr. Die im Impressum im Laufe der Zeit ausgewiesenen Besucherzahlen (aktueller Zählerstand seit 2015 nach Relaunch) vermitteln dazu nur einen Ausschnitt der Nutzung – jeder Besucher wird nur einmal gezählt, egal wie viele Sitzungen bzw. Einzelaufrufe zu welchem Zeitpunkt auch immer erfolgen.
Mit den zentralen Themen rund um die „MENTALE Transformation“ und vor allem der „Verwaltung 4.0“ hat das IVM² Institut durchgängig den Nerv im Themenkomplex der Digitalisierung und der Verwaltungsmodernisierung getroffen. Das zeigt sich auch darin, dass die Themenseiten rund um die Verwaltung 4.0 besonders stark frequentiert sind.
Die Web-Analyse zeigt zudem, dass sich die Aufrufe aus den Sozialen Netzwerken schon in den ersten beiden Monaten des Jahres 2023 gegenüber denen des Jahres 2022 mehr als verdoppelt haben. Insgesamt überwiegt die Zahl der direkten Aufrufe der Startseite.
Schaut man über die Zahlen hinaus auf die Inhalte die das IVM² Institut vermittelt und kommuniziert, so lässt sich daraus ablesen, dass sich die Webseite mit ihren vielfältigen und regelmäßig erweiterten Ansätzen und Impulsen etabliert hat. Als insoweit seit Jahren gefragte und attraktive Quelle zum Wissen um die unverzichtbare Verwaltungsmodernisierung und ihrer notwendigen Digitalisierung im gesamt-konzeptionellen Rahmen und ihren besonders praxisorientierten Lösungen wird sich das IVM² Institut auch in Zukunft weiterentwickeln.
Alle Interessierte sind eingeladen sich auch zukünftig z. B. über die monatlichen Meldungen unter „Aktuelles“ oder im umfassenden „Download“-Bereich zu informieren – wir wünschen allen Nutzenden dabei stets einen individuellen Mehrwert!
03/23
Der Nationale Normenkontrollrat - NKR - zum aktuell geplanten OZG 2.0: Ernüchterung zur Verwaltung 4.0! IVM² sieht sich in eigener Einschätzung voll bestätigt!
Der NKR hat Anfang Februar ein Positionspapier zum von der Bundesregierung aktuell geplanten Nachfolgegesetz zum derzeitigen OZG vorgelegt, dessen vorgesehene Frist zur Onlinestellung aller ca. 8.000 (!) Verwaltungseinzelleistungen „weitgehend ergebnisneutral“ am 31.12.2022 verstrichen ist. Der NKR rechnet überdeutlich harsch mit dem geringen Umfang der Digitalisierung öffentlicher Verwaltung mit Blick auf Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen am Standort Deutschland ab, er zeigt mit Blick auf die Terminverpflichtung der Single-Digital-Gateway-Verordnung (RU-SDG-Verordnung) in 2023 auch schon die nächste große Herausforderung zur Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland auf.
Der bisher bekannt geworden Referentenentwurf zu einem OZG 2.0, der in diesem Jahr zwischen den Bundesressorts abgestimmt werden soll, sieht – anders als das bisherige OZG – u.a. keine Terminpflicht mehr zur Onlinestellung der in Deutschland zu erbringenden öffentlichen Verwaltungsleistung vor; er beschreibt die Digitalisierung lediglich als Daueraufgabe.
Die Botschaft des NKR, der sich IVM² vollinhaltlich aus eigener, Jahrzehnte langer Erfahrung anschließt, zeigt deutlich, wohin die „Digitalisierungsreise“ der öffentlichen Verwaltung, der Verwaltung 4.0 in Zukunft gehen muss – dazu Auszüge aus dem Positionspapier:
Zutreffender kann man Kernbotschaften für die zukünftige Verwaltung 4.0 – die nicht nur so heißt und sich auf Absichtserklärungen reduziert – kaum formulieren! IVM² wird den Prozess weiter begleiten und beobachten.
Hier geht´s zum Positionspapier des NKR:
02/23
Vor 10 Jahren – nach der CeBIT 2013: IVM² prägt und beschreibt nach der dort vorgestellten „Industrie 4.0“ die Korrespondenzinitiative: Die „Verwaltung 4.0“!
Die auf der CeBIT 2013 in Hannover von der damaligen Bundeskanzlerin, Angela Merkel und den führenden deutschen „Wirtschaftsgrößen“ aus Industrie und IT vorgestellte Initiative „Industrie 4.0“ hat die IVM² Institutsinhaber unmittelbar inspiriert die Korrespondenzinitiative „Verwaltung 4.0“ direkt nach der CeBIT ins Leben zu rufen, als Zukunftsbegriff zu platzieren und sie in ihrer gesamtkonzeptionellen Entwicklung im Digitalen Zeitalter inhaltlich zu beschreiben.
Der anfangs von manchen „gestandenen“ Verwaltungsinsidern belächelte, ambitionierte Begriff der „Verwaltung 4.0“ hat sich in den zurückliegenden 10 Jahren deutschlandweit in Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft etabliert und durchgesetzt. „Deutschland 4.0“, „NRW 4.0“ und viele andere „4.0 Begrifflichkeiten“ sind mittlerweile entstanden, an vielerlei Stellen in Wissenschaft, Medien, Veranstaltungen pp. anzutreffen und im Internet abrufbar.
Die von IVM² ein Jahr später in 2014 vorgelegte „Synoptische Diskursanalyse als Grundlage für weitergehende Forschung und Entwicklung“ hat die gegenseitigen Bezüge der beiden Zukunftsinitiativen „Industrie 4.0“ und „Verwaltung 4.0“ in ihren Zielen bezogen auf ihre jeweiligen Agenden, ihre notwendige Bündelung und Kooperation, ihren nötigen Kulturwandel sowie die Demografische Herausforderung konkret beschrieben.
Aus der solchermaßen entstandenen „Verwaltung 4.0“ hat IVM² konsequenterweise auf dem Behörden Spiegel Kongress im Jahre 2015 den Begriff der „MENTALEN Transformation“ geprägt und entwickelt, wohl wissend, dass es für die Digitale Zukunft des Standortes Deutschland neben Politik, Technik und Organisation pp. zu allererst um die zentrale Rolle, und die Bereitschaft zur Veränderung in der Digitalen Welt in den Köpfen der Menschen in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft im Weiteren geht - besonders auch um deren notwendige Qualifikation dazu.
Hier geht es zu den IVM² Initiativen:
https://www.ivmhoch2.de/verwaltung-4-0/
https://www.ivmhoch2.de/downloads/
01/23
Januar 2023: Das neue „Jahr 1“ nach 5 Jahren OZG zu seinem Beginn – endlich Aufbruch zur Verwaltung 4.0?
Der Bundestag als erste Gewalt im demokratisch föderalen Staat hatte der Exekutive als zweiter Gewalt im Staate offenkundig überraschend im Rahmen der gesamtstaatlichen Finanzreform im August 2017 u.a. die 5-Jahresfrist zur Onlineerreichbarkeit aller (!) Verwaltungsleistungen durch das OZG „in den Korb“ gelegt. Der gesetzte Zeitraum ist seit Sylvester 2022 nun verstrichen – was ist mit dem Blick auf ca. 8.000 (!) vom IT-Planungsrat aufgelisteten OZG-Einzelleistungen und den Portalverbund von Bund und Ländern denn nun erreicht?
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland – lange analoge Jahrzehnte stabiler Faktor für Rechtssicherheit und demokratische Kultur pp. – fühlte sich in Bund, Ländern und Kommunen vor eine so große, zeitlich fixierte Herausforderung gestellt, dass sie an vielen Stellen 1 bis 2 Jahre brauchte, um die Zeitspanne bis 31.12.2022, die der Bundestag in Sachen OZG gesetzt hatte, erst einmal nur vorzubereiten – immerhin hatte es „so etwas“ in der Deutschen Verwaltungsgeschichte noch nicht gegeben.
Das OZG mit seiner Gesetzesfrist von 5 Jahren war die größte Beweislastumkehr in der Verwaltungsgeschichte Deutschlands, ein quasi letztes Mittel, um ihre Digitalisierung in Anlehnung zur Industrie 4.0 endlich voranzubringen. IVM² hatte die parallele Notwendigkeit und die Kopplung von Industrie 4.0 und Verwaltung 4.0 vor allem für den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb schon nach der CeBIT 2013 – mithin vor 10 Jahren (!) – bereits gefordert und durch ein umfassendes Konzept gleichsam auch seinerzeit konkretisiert.
Der im Bund kursierende Entwurf eines OZG 2.0 – besser wäre ein OZG 4.0 um deutlich
zu machen, worum es für die Zukunft des Gemeinwesens Deutschland (4.0) geht - sieht nun keine Nachfrist mehr vor, was im privaten und geschäftlichen Sektor eigentlich „normal“ wäre, wenn ein Ziel – vorübergehend – nicht erreicht werden konnte: Ein Rückschritt also zu erwarten? In „alte Zeiten“? Immerhin soll es verpflichtend ein bundesweit einheitliches Servicekonto geben, mit der Folge, dass die mit viel Engagement und Steuermitteln mittlerweile existierenden Länderservicekonten „entsorgt“ werden müssten.
Es lohnt sich bei aller Enttäuschung bislang, die Digitalisierung der Verwaltung 4.0 weiter zu begleiten – auch um zu schauen, wo wir denn nach 10 Jahren in 2033 stehen…
12/22
Schluss und Erfolg mit OZG am 31.12.2022? Fahrplan und e-Zugang für alle ca. 8.000 Einzelleistungen der Öffentlichen Verwaltung erfüllt!?
Das war der Durchschlag des Gordischen Knotens in 2017, als der Bundestag gesetzlich gem. Onlinezugangsgesetz (OZG) mutig festlegte und besiegelte, dass bis 31.12.2022 - alle (!) - mittlerweile eruierte fast 8.000 Einzelleistungen der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland – egal von welcher Behörde und wem gegenüber – online zugänglich gemacht werden müssen! 5 Jahre sind seitdem vergangen und was ist das konkrete Ergebnis des hehren Zieles am Ende des gesetzten Zeitraumes, freundlich formuliert: Ernüchterung! Und - noch zur erwarten: Schuldzuweisungen? Ausreden? Neue Festlegungen? OZG 2.0?
Unmittelbar nach der CeBIT 2013 und der dortigen Präsentation der „Industrie 4.0“ hat IVM² die für den Standort Deutschland und unseren Wohlstand unverzichtbar notwendige Parallelinitiative „Verwaltung 4.0“ formuliert und definiert. Ca. 3 Jahren weiter hatte sich der Begriff deutschlandweit etabliert, ohne dass der dann attestierten Notwendigkeit konkrete und organisatorisch wirksame Schritte für die Verwaltungspraxis im Föderalen Staat gefolgt wären. IT Planungsrat, Bund und Länder sind das bislang weitgehend schuldig geblieben.
Auf dem Behörden Spiegel Kongress „e-NRW 2015“ hat IVM² „die „Mentale Transformation im digitalen Zeitalter“ formuliert und damit neue Anstöße zur Verwaltungsdigitalisierung gegeben. Als dann in 2017 das OZG vom Bundestag verabschiedet wurde, traf es auf weitgehend operational nicht vorbereitete staatliche Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen.
Seit dem sind 5 Jahre vergangen, in denen viel Steuergeld verbraucht und - mit Blick auf die überschaubaren Ergebnisse - weitestgehend „in den Sand gesetzt wurde“. Wenn am Ende des gesetzlichen Zeitraumes z. B. bei der Reform und Ausweitung des Wohngeldes im Gesetzgebungsverfahren immer noch kein „Digitalcheck“ mit Blick auf dessen kommunale Durchführung stattfindet, ist das - trotz allen Drucks aufgrund der internationalen und nationalen Herausforderungen, denen wir alle ausgesetzt sind - eben mehr als ernüchternd…
Die Hoffnung stirbt - wie bekannt - immer zuletzt. So wird man sehen, wo wir am Ende des nächsten - hoffentlich gesetzlich erneut konkret und fixierten Zeitraumes - vielleicht in einem OZG 2.0, in der Verwaltung 4.0 in Bundesländern und Kommunen stehen, vielleicht auch auf dieser Erkenntnis: https://www.ivmhoch2.de/verwaltung-4-0/ .
Dass es mit ziel- und praxisorientiertem Engagement auch in durchaus vorhandenen „Digitalen Leuchttürmen“ (4.0) gut und erfolgreich gehen kann, zeigt u.a. der bundesweit singuläre OZG Kompass im Kommunalen Rechenzentrum Minden/Ravensberg Lippe, krz Lemgo - nachzulesen in der Meldung 09/22 und auch hier:
https://www.krz.de/index.php?object=tx|2669.73&ModID=255&FID=2669.2047.1